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Ordnet ein Gericht bei einer Vaterschaftsanfechtung ein DNA-Abstammungsgutachten an, kann diese Anordnung nicht angefochten werden. Gegen ein Urteil, das der Vaterschaftsanfechtung stattgibt, kann wiederum der biologische Vater kein Rechtsmittel einlegen.


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Voraussichtlich ab dem 1. September 2009 gilt für Scheidungen neues Recht beim Versorgungsausgleich.


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Ein Ehegatte muss auch im Jahr der Scheidung der gemeinsamen Veranlagung zustimmen, wenn sich der andere Ehegatte zum Ausgleich der hierdurch entstehenden finanziellen Nachteile bereit erklärt.


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Vom Einkommen des Unterhaltsschuldners können vor der Berechnung des Unterhalts bis zu 4 % des Bruttoeinkommens für zusätzliche Altersvorsorge abgezogen werden.


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Die vermögensrechtliche Auseinandersetzung einer Ehe erfolgt nach dem Familienrecht der DDR, wenn die Scheidung noch vor der Wiedervereinigung stattgefunden hat.


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Der nacheheliche Aufstockungsunterhalt kann zeitlich befristet werden, wenn ehebedingte Nachteile des Unterhaltsempfängers nicht oder nicht mehr vorliegen.


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Die lange Dauer einer Ehe allein begründet seit der Unterhaltsreform nicht mehr automatisch einen Unterhaltsanspruch.


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Auch nach der Unterhaltsreform muss der alleinerziehende Expartner nur eingeschränkt Arbeiten, wenn Betreuungsmöglichkeiten fehlen.


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Kommunikationsschwierigkeiten und Streitigkeiten zwischen geschiedenen Eheleuten sprechen nicht automatisch gegen die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts.


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Aufstockungsunterhalt kann nur verlangen, wer nach der Scheidung allein wegen der Ehe den früheren Lebensstandard nicht mehr selbst halten kann.


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